Unabhängig von der Art der Entbindung (Krankenhaus, Kaiserschnitt, Geburtshaus, Hausgeburt) haben Sie gesetzlichen kostenfreien Anspruch auf Hausbesuche zur Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Bis zum 10. Tag nach der Geburt können wir Sie täglich besuchen.
Bis zur 12. Woche nach der Geburt werden 16 weitere Besuche von der Krankenkasse übernommen.
Nach dieser Zeit sind weitere Besuche zur Stillberatung oder bei Ernährungsproblemen des Säuglings zu Lasten der Krankenkasse möglich.
Die Wochenbettbetreuung umfasst eine Reihe von Tätigkeiten, wie z.B.:
Die Wochenbettbetreuung ist im folgenden Umkreis möglich:
Bitte beachten sie vor einer Anfrage zur Betreuung meine Kapazitäten.
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